Handicap Ausbildung

Serviceliste

Kontaktformular

Wenden Sie sich möglichst noch vor der Beantragung der Fahrerlaubnis bei der Behörde an Udo's Fahrschule. Wir können mit unserer Erfahrung in der Ausbildung beeinträchtigter Menschen wertvolle Unterstützung bei der Bewältigung der behördlichen Beantragung und bei eventuellen Begutachtungen geben, sodass Sie unnötige Wege und damit auch Kosten sparen. Wir sind in der Lage, auch Termine für technische Gutachten für Sie zu organisieren. 

Unsere Möglichkeiten

Beschreibung der Behinderungen, die in den jeweiligen Fahrschulen bedient werden können



Die Zahl 1 bedient folgende Behinderungen: Querschnittslähmungen, Ausfall beider Beine - Gas, Bremse und ggf. Kupplung von Hand bedienbar


Die Zahl 2 bedient folgende Behinderungen: Fehlender Arm und/oder Bein, Hemiparesen - Linksgas und/oder Drehknopf vorhanden


Die Zahl 3 bedient folgende Behinderungen: Kleinwuchs - angepasste Pedalerie und Bedienelemente vorhanden


Die Zahl 4 bedient folgende Behinderungen: Gehörlos - Unterricht in Gebärdensprache möglich


Die Zahl 5 bedient folgende Behinderungen: Neurologische Einschränkungen (auch seit Geburt) mit und ohne körperliche Beeinträchtigungen 

- medizinische Kenntnisse des ausbildenden Fahrlehrers vorhanden


Die Zahl 6 bedient folgende Behinderungen: Hohe Querschnittslähmung und progrediente

Muskelerkrankungen

- Systeme die mit besonders geringem Kraftaufwand zu bedienen sind (beispielsweise Linear-, Joysticklenkung; fremdkraftbetägtigtes Gas und fremdkraftbetägtigte Bremse)


Die Zahl 7 bedient Motorrad-Ausbildungen: - Krad-Technik vorhanden


Wir sind in der Lage die 1,2,3,5 und 6 zu bedienen.








Informieren Sie sich über Finanzierungsmöglichkeiten bevor Sie ein oder mehrere Gutachten erstellen lassen.

(Sind Sie berufstätig, können z. B. die Gebühren durch den zuständigen Kosten- bzw. Rehabilitationsträger im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe Verordnung (Schwerbehindertengesetz) für die notwendigen Gutachten übernommen werden).

Share by: