Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Ersterteilung der Klassen B und BE im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17
Fahranfänger im Alter von 18 – 25 Jahren sind überdurchschnittlich häufig in tödliche oder Unfälle mit Schwerverletzten verwickelt. Ursache ist unter anderem die noch fehlende Fahrpraxis nach
Erwerb des Führerscheins. Auto fahren muss geübt werden, denn erst im Laufe der Zeit erwirbt man Fahrroutine, die zum sicheren Fahren notwendig ist. Sichere Fahrerinnen und Fahrer haben nicht nur das
Fahren geübt (in der Begleitphase rd. 5000 km), sondern lenken ein Fahrzeug vernünftig und angepasst an die Verkehrsverhältnisse. Über die Beherrschung des Fahrzeugs und der Verkehrssituationen
hinaus ist von besonderer Bedeutung, dass Sie Ihre eigenen Fähigkeiten einschätzen lernen, sich der Risiken bewusst sind und weder sich selbst noch andere in gefährliche Situationen bringen.
Wer kann teilnehmen?
Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE , die mindestens 16 ½ Jahre alt sind
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Zustimmung, Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der wissenschaftlichen Begleitung übermitteln zu dürfen sowie das Einverständnis der
Erziehungsberechtigten und der Begleitperson(en).
Was gilt für Fahranfänger?
Sie können die Ersterteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE ein Jahr früher als sonst üblich, nämlich bereits im Alter von 16 ½ Jahren beantragen. Ein entsprechendes
Antragsformular mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie eine Einverständniserklärung der Begleitperson(en) erhalten Sie hier:
Erforderliche Unterlagen
- Meldenachweis (Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses)
- Meldenachweise der Erziehungsberechtigten (ggf. in Kopie)
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (siehe Antragsformular)
- Einverständniserklärung der Begleitperson(en) (die Zahl der Begleiter ist nicht limitiert)
- Führerschein(e) der Begleitperson(en) (ggf. in Kopie)
- 1 aktuelles Lichtbild (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei) im Format 35 x 45 mm.
- Sehtestbescheinigung eines Optikers
Haben Sie den Sehtest nicht bestanden, so müssen Sie eine Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 1.2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung vorlegen.
Sehtestbescheinigungen bzw. die augenärztlichen Bescheinigungen über die Untersuchung des Sehvermögens dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Nachdem die Fahrerlaubnisbehörde dem Antrag zugestimmt hat, können Sie mit der theoretischen und praktischen Ausbildung in einer Fahrschule beginnen.
Zusätzlich empfehlen wir die Teilnahme an einer 90-minütigen Vorbereitungsveranstaltung in einer Fahrschule, möglichst etwa einen Monat vor der praktischen Prüfung, zusammen mit
der oder den Begleitperson(en). Diese Vorbereitungsveranstaltung macht Sie mit den besonderen Voraussetzungen und Anforderungen des begleiteten Fahrens vertraut.
Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erteilt die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. BE (sowie M, S und L) ab der Vollendung des 17. Lebensjahres durch eine
befristete Prüfungsbescheinigung. Mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung erhalten Sie eine Fahrerlaubnis auf Probe. Die Bescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und z. B. bei einer Polizeikontrolle auszuhändigen. Sie gilt nur in Deutschland.
Sie dürfen nur in Begleitung einer auf Ihrer Prüfungsbescheinigung zugelassenen Begleitperson fahren. Vor Antritt der Fahrt müssen Sie sich stets davon überzeugen, dass die begleitende Person
einen gültigen Führerschein mit sich führt. Sie sind jedoch der/die verantwortliche Fahrzeugführer/in mit allen straßenverkehrsrechtlichen Rechten und Pflichten.
Sollten Sie vor Vollendung Ihres 18. Lebensjahres ein Kraftfahrzeug ohne eine zugelassene Begleitperson führen, müssen Sie mit einem Bußgeld, einem Punkt in Flensburg, dem Widerruf der
Fahrerlaubnis sowie einem Aufbauseminar für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe rechnen.
Was gilt für Begleiter?
Die Begleitpersonen müssen
- das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 sein und
- und mit nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister belastet sein.
Voraussetzung für die Teilnahme ist neben Ihrem Einverständnis das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Weiterhin müssen Sie der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der
wissenschaftlichen Begleitung zustimmen.
Als Begleitperson haben Sie keine Ausbildungsfunktion. Auch dürfen Sie nicht in die Fahrtätigkeit und Entscheidungsbefugnis der Fahranfängerin oder des Fahranfängers eingreifen, weil diese im
Besitz einer Fahrerlaubnis und verantwortliche Fahrzeugführer sind. Als Begleitperson, wenn Sie zudem noch Halter des benutzten Fahrzeugs sind, haben Sie jedoch gewisse Aufsichtspflichten, auch wenn
die oder der 17-Jährige am Steuer bald volljährig ist. Sie dürfen nicht zulassen, dass das Fahrzeug in einem eingeschränkt fahrtüchtigen oder gar fahruntüchtigen Zustand gesteuert wird oder dass
durch die Fahrweise andere - auch die Fahrzeuginsassen - gefährdet werden (z. B. durch Geschwindigkeits-, Rotlichtverstöße, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver). Bei riskantem
Fahrverhalten müssen Sie eindringlich dazu auffordern, die Fahrweise den Regeln und den Verkehrssituationen anzupassen. Notfalls müssen Sie anhalten und die Fahrt beenden lassen. Auf keinen Fall
dürfen Sie während der Fahrt ins Lenkrad greifen oder die Handbremse betätigen, weil dies zu außerordentlich gefährlichen Situationen führen kann. Es ist daher ratsam, dass Sie vor Fahrtantritt
gegenseitig Wünsche über das Verhalten des anderen austauschen, damit die Fahrt auch in einer entspannten Atmosphäre stattfindet. Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit. Im Übrigen dürfen Sie den
Fahranfänger nicht begleiten, wenn Sie Drogen oder Alkohol (ab 0,5 Promille) konsumiert haben.
Wir empfehlen, möglichst gemeinsam mit dem Führerscheinbewerber oder der Führerscheinbewerberin an der oben erwähnten Vorbereitungsveranstaltung teilzunehmen. Diese Vorbereitungsveranstaltung
macht Sie mit den besonderen Voraussetzungen und Anforderungen des begleiteten Fahrens vertraut.